Hubsteiger von Scheurer Arbeitsbühnen
Sie sind auf der Suche nach hochqualitativer Höhenzugangstechnik, um Arbeiten in der Höhe sicher und effektiv zu erledigen? Sie benötigen die Arbeitsbühnen nur gelegentlich oder verfügen über ein begrenztes Budget? Kein Problem! Bei Scheurer können Sie kurzfristig und kostengünstig qualitätsgeprüfte Hubsteiger mieten.
Unsere Mietstationen und Partnerbetriebe halten dazu eine große Auswahl an verschiedenen Hubsteigern von namhaften Marken (Ruthmann, Palfinger, Genie, etc.) und mit unterschiedlichen Antriebsarten (Elektromotor, Dieselmotor, Hybridantrieb) bereit. Gerne stehen wir Ihnen vorab für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns dazu einfach an oder senden Sie uns direkt Ihre Anfrage.
Von Scherenbühnen und Gelenkteleskopbühnen über LKW-Arbeitsbühnen bis hin zu Teleskopstaplern mit Korb - das Mietsortiment von Scheurer enthält eine große Auswahl an Hubsteigern für unterschiedliche Anforderungen zum Mieten. Darunter zu finden sind unter anderem kompakte Modelle, die sich besonders für enge und sensible Innenbereiche eignen, als auch geländegängige Modelle, mit denen selbst schwer zu erreichendes Terrain befahren werden kann. Für eine gezieltere Suchen können Sie die Geräte auf den jeweiligen Seiten nach Arbeitshöhe, Traglast und Antriebsart filtern.
Durchstöbern Sie unser vielfältiges Mietsortiment und finden Sie das passende Gerät für Ihren Einsatz. Die richtige Maschine ist nicht dabei? In diesem Fall lohnt es sich, sich direkt an uns zu wenden. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen und organisieren Ihnen das passende Gerät, bei Bedarf auch bundesweit in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnerbetrieben.
Die Kosten für die Anmietung eines Hubsteigers variieren basierend auf verschiedenen Faktoren wie Größe, Mietdauer und Art des Steigers. Die Mietkosten werden in der Regel auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis berechnet. Wenn Sie genaue Preise in Erfahrung bringen wollen, sollten Sie sich am besten telefonisch oder per Kontaktformular an uns wenden.
Gemäß den Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten folgende Anforderungen für das Bedienen einer fahrbaren Arbeitsbühne: Der Bediener muss neben geistiger und körperlicher Eignung das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Für den sicheren Umgang mit Hubsteigern empfehlen wir Ihnen eine Bedienerschulung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und ISO 18878 zu absolvieren.
Gegenüber Mitarbeiter eines Unternehmens besteht eine besondere Verantwortungspflicht beim Einsatz von Arbeitsbühnen. Neben einem gültigen Bedienausweis sowie der schriftlichen Unternehmerbeauftragung müssen regelmäßig wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden, sowohl in Bezug auf die spezifische Gerätebedienung als auch hinsichtlich der damit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.